Hier erhalten Sie alle Informationen zu unserer Nutzungsordnung unserer Computereinrichtung
(unten auf dieser Seite können Sie die Nutzungsordnung auch herunterladen)
Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der Jakob-Wassermann-Schule
Allgemeines
Unsere Nutzungsordnung gilt für die Benutzung aller Computer in den Klassen, den Fachräumen, dem Computerraum und dem Lehrerarbeitszimmer sowie den Netbooks.
Grundsätzlich wird die Nutzungsordnung den Schülern/Schülerinnen erst ab der 5. Klasse in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht und sowohl ihr Einverständnis als auch das ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingeholt.
1. Regeln für die Nutzung
Jeder Schüler erhält einen klassenbezogenen Anmeldenamen. Damit kann er sich am PC anmelden. Nach der Nutzung meldet er sich wieder ab.
Die Nutzung der Computer ist vornehmlich für den Unterricht sowie dessen Vor- und Nachbereitung zulässig. Dazu gehören auch Arbeitsgemeinschaften und schulische Projekte. Alle weiteren Nutzungen bedürfen der besonderen Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft. Ausdrucke dürfen nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft erfolgen und müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.
Lehrkräfte, die neu an der Schule sind, lassen sich vom Administrator in die Nutzung des Computerraums einweisen.
2. Verbotene Nutzungen
Wer Computer der Schule nutzt, muss alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrecht, einhalten. Es dürfen keine pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufgerufen, genutzt oder weitergegeben werden. Werden verbotene Inhalte versehentlich aufgerufen, ist dies sofort der Aufsichtsperson mitzuteilen, die diese Information umgehend an den Administrator weitergibt.
3. Speichern von Daten
Das Speichern eigener Daten ist nur an den durch das System festgelegten Orten in begrenztem Maß erlaubt und möglich. Wichtige Daten sollten stets gesichert werden. Es besteht keine Gewähr, dass sie am Speicherort verbleiben. An nicht zugelassenen Orten gespeicherte Daten können jederzeit ohne Rücksprache gelöscht werden.
4. Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer begründen.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Die Schule ist ebenso berechtigt, im Netzwerk oder auf einzelnen Computern in der Schule gespeicherte Daten einzusehen.
5. Eingriffe in die Hardware- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer sind grundsätzlich untersagt. Programme dürfen nur nach vorhergehender Zustimmung des Administrators installiert werden.
6. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software muss mit Sorgfalt erfolgen. Störungen und Schäden sind dem Administrator umgehend zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, muss diese ersetzen.
Die Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeit besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Computer im Computerraum Essen und Trinken nicht gestattet.
Für die transportablen Geräte (Netbooks, Beamer) sind die Lehrkräfte verantwortlich,
an die sie ausgegeben wurden.
7. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internetzugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch gilt in diesem Zusammenhang auch ein elektronischer Datenaustausch, der inhaltlich und adressatenbezogen mit der schulischen Arbeit zusammenhängt. Das Herunterladen von Anwendungen (Programme, Spiele etc.) und die Nutzung von Speichermedien (USB-Sticks) ist Schülern und Schülerinnen nur mit Einwilligung der Aufsicht führenden Lehrkraft erlaubt.
Die Schule verhindert im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten den Aufruf von jugendgefährdenden Seiten. Von Schulrechnern aus dürfen Schüler/innen weder Verträge schließen noch kostenpflichtige Dienste im Internet nutzen.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet müssen Nutzungs- und Urheberrechte insbesondere von Bildern und Texten beachtet werden.
8. Versenden von Informationen über das Internet
Werden Informationen von Schulrechnern aus über das Internet versandt, wahren wir die allgemein anerkannten Umgangsformen (Netiquette).
9. Nutzungsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts
Außerhalb des Unterrichts können die Computer im Computerraum nach Absprache mit der Schulleitung und nach einer Einweisung durch den Administrator von der Nachmittagsbetreuung genutzt werden.
10.Abschließende Hinweise
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung können zum Entzug der Nutzungsberechtigung oder deren Einschränkung führen.
Die Nutzungsordnung tritt nach Beschluss der Lehrerkonferenz in Kraft. Sie hängt im Computerraum und am Schwarzen Brett aus. Änderungen und Ergänzungen können im Bedarfsfall jederzeit mit sofortiger Wirkung durch die Schulleitung erfolgen. Sie werden den Nutzern/Nutzerinnen durch Aushang zur Kenntnis gebracht. Sie sind von der nächsten Lehrerkonferenz zu bestätigen.
Stand: 12. September 2017
Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an der Jakob-Wassermann-Schule
Allgemeines
Unsere Nutzungsordnung gilt für die Benutzung aller Computer in den Klassen, den Fachräumen, dem Computerraum und dem Lehrerarbeitszimmer sowie den Netbooks.
Grundsätzlich wird die Nutzungsordnung den Schülern/Schülerinnen erst ab der 5. Klasse in schriftlicher Form zur Kenntnis gebracht und sowohl ihr Einverständnis als auch das ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingeholt.
1. Regeln für die Nutzung
Jeder Schüler erhält einen klassenbezogenen Anmeldenamen. Damit kann er sich am PC anmelden. Nach der Nutzung meldet er sich wieder ab.
Die Nutzung der Computer ist vornehmlich für den Unterricht sowie dessen Vor- und Nachbereitung zulässig. Dazu gehören auch Arbeitsgemeinschaften und schulische Projekte. Alle weiteren Nutzungen bedürfen der besonderen Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft. Ausdrucke dürfen nach vorheriger Absprache mit der Lehrkraft erfolgen und müssen auf Verlangen vorgezeigt werden.
Lehrkräfte, die neu an der Schule sind, lassen sich vom Administrator in die Nutzung des Computerraums einweisen.
2. Verbotene Nutzungen
Wer Computer der Schule nutzt, muss alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Urheberrecht, einhalten. Es dürfen keine pornographischen, Gewalt verherrlichenden oder rassistischen Inhalte aufgerufen, genutzt oder weitergegeben werden. Werden verbotene Inhalte versehentlich aufgerufen, ist dies sofort der Aufsichtsperson mitzuteilen, die diese Information umgehend an den Administrator weitergibt.
3. Speichern von Daten
Das Speichern eigener Daten ist nur an den durch das System festgelegten Orten in begrenztem Maß erlaubt und möglich. Wichtige Daten sollten stets gesichert werden. Es besteht keine Gewähr, dass sie am Speicherort verbleiben. An nicht zugelassenen Orten gespeicherte Daten können jederzeit ohne Rücksprache gelöscht werden.
4. Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauchs der schulischen Computer begründen.
Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Die Schule ist ebenso berechtigt, im Netzwerk oder auf einzelnen Computern in der Schule gespeicherte Daten einzusehen.
5. Eingriffe in die Hardware- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Computer sind grundsätzlich untersagt. Programme dürfen nur nach vorhergehender Zustimmung des Administrators installiert werden.
6. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software muss mit Sorgfalt erfolgen. Störungen und Schäden sind dem Administrator umgehend zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, muss diese ersetzen.
Die Geräte sind durch Schmutz und Flüssigkeit besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Computer im Computerraum Essen und Trinken nicht gestattet.
Für die transportablen Geräte (Netbooks, Beamer) sind die Lehrkräfte verantwortlich,
an die sie ausgegeben wurden.
7. Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internetzugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch gilt in diesem Zusammenhang auch ein elektronischer Datenaustausch, der inhaltlich und adressatenbezogen mit der schulischen Arbeit zusammenhängt. Das Herunterladen von Anwendungen (Programme, Spiele etc.) und die Nutzung von Speichermedien (USB-Sticks) ist Schülern und Schülerinnen nur mit Einwilligung der Aufsicht führenden Lehrkraft erlaubt.
Die Schule verhindert im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten den Aufruf von jugendgefährdenden Seiten. Von Schulrechnern aus dürfen Schüler/innen weder Verträge schließen noch kostenpflichtige Dienste im Internet nutzen.
Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet müssen Nutzungs- und Urheberrechte insbesondere von Bildern und Texten beachtet werden.
8. Versenden von Informationen über das Internet
Werden Informationen von Schulrechnern aus über das Internet versandt, wahren wir die allgemein anerkannten Umgangsformen (Netiquette).
9. Nutzungsmöglichkeiten außerhalb des Unterrichts
Außerhalb des Unterrichts können die Computer im Computerraum nach Absprache mit der Schulleitung und nach einer Einweisung durch den Administrator von der Nachmittagsbetreuung genutzt werden.
10.Abschließende Hinweise
Zuwiderhandlungen gegen die Nutzungsordnung können zum Entzug der Nutzungsberechtigung oder deren Einschränkung führen.
Die Nutzungsordnung tritt nach Beschluss der Lehrerkonferenz in Kraft. Sie hängt im Computerraum und am Schwarzen Brett aus. Änderungen und Ergänzungen können im Bedarfsfall jederzeit mit sofortiger Wirkung durch die Schulleitung erfolgen. Sie werden den Nutzern/Nutzerinnen durch Aushang zur Kenntnis gebracht. Sie sind von der nächsten Lehrerkonferenz zu bestätigen.
Stand: 12. September 2017